- erledigen
- abschließen; zu Potte kommen (umgangssprachlich); erfüllen; fertig werden (mit); absolvieren; beendigen; in trockene Tücher bringen (umgangssprachlich); ad acta legen; unter Dach und Fach bringen (umgangssprachlich); abhaken (umgangssprachlich); aufhören (mit); besiegeln; zu Ende bringen (umgangssprachlich); beenden; besorgen; fertigstellen; fertig stellen; terminieren; vollenden; zu Ende führen; durchführen; ausführen; leisten; verrichten; abwickeln; bewerkstelligen; vollführen; entfallen; überflüssig werden; nicht mehr nötig sein; erübrigen; flachfallen (umgangssprachlich); wegfallen; (sich) ausfallen; hinfällig werden
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er|le|di|gen [ɛɐ̯'le:dɪgn̩] <tr.; hat:(etwas, was zur Ausführung ansteht, was getan werden muss) ausführen, zu Ende führen:er wollte erst seine Arbeit erledigen; die Bestellung wurde sofort erledigt.* * *
er|le|di|gen 〈V. tr.; hat〉1. etwas \erledigen1.2 fertig machen, zu Ende arbeiten, zu Ende bringen, in Ordnung bringen (Angelegenheit)2. jmdn. \erledigen2.1 aus dem Weg schaffen, umbringen, töten2.2 beseitigen, zugrunde richten● Besorgung, Bestellung, Botengang, Brief, Einkäufe \erledigen; die tägliche Post \erledigen ● etwas gewissenhaft, pünktlich, sorgfältig \erledigen ● kannst du das für mich \erledigen?; etwas gleich, nachher, sofort, später \erledigen; die Angelegenheit hat sich von selbst erledigt hat sich erübrigt, man braucht nichts mehr dafür zu tun ● wird erledigt! wird abgeschlossen (als Aktenvermerk); die Sache ist erledigt ist besorgt, geschehen; 〈fig.〉 sie soll vergessen sein, ist abgetan, wir wollen nicht mehr darüber sprechen; ich bin ganz erledigt zum Umfallen müde, erschöpft; er ist erledigt er ist (geschäftlich, gesellschaftlich, gesundheitlich od. seelisch) zugrunde gerichtet; ich bin völlig erledigt völlig erschöpft; erledigte Stelle frei gewordene Stelle* * *
1.a) ausführen, zu Ende führen, vollständig durchführen, fertig machen:einen Auftrag, die Formalitäten e.;das muss der Chef selbst e.;viel zu e. haben;erledigt! (ugs.; fertig, abgetan – darüber wird nicht mehr gesprochen);b) <e. + sich> zum Abschluss kommen, sich klären:das erledigt sich von selbst;c) <e. + sich> nicht realisiert, umgesetzt werden können, aufgegeben werden:der Plan erledigt sich damit;der Fall hat sich erledigt.2. (ugs.) vernichtend besiegen; vernichten:den Gegner [mit einem Schlag] e.;Ü jmdn. moralisch e.* * *
er|le|di|gen <sw. V.; hat [mhd. erledigen = frei machen, in Freiheit setzen, zu ↑ledig]: 1. a) ausführen, zu Ende führen, vollständig durchführen, fertig machen: einen Auftrag, die Formalitäten e.; das muss der Chef selbst e.; viel zu e. (zu tun) haben; erledigt! (ugs.; fertig, abgetan - darüber wird nicht mehr gesprochen); b) <e. + sich> zum Abschluss kommen, sich klären: das erledigt sich alles von selbst; der Fall hat sich erledigt. 2. (ugs.) vernichtend besiegen; vernichten: den Gegner [mit einem Schlag] e.; Ü jmdn. moralisch e.; durch die Verleumdungen wurde er erledigt (gesellschaftlich unmöglich gemacht); Mit rationalistischem Kopfschütteln sind sie (= die Traditionen) nicht zu e. (Thieß, Reich 170); Berger, der den Hund e. (töten) will, wird mit einem Beckenschuss weggeholt (Remarque, Westen 194). ∙ 3. <e. + sich> sich entledigen, sich von etw. befreien: Drum tät es gut, dass eurer etliche ... still zurate gingen, wie man des Druckes sich möcht' e. (Schiller, Tell I, 2).
Universal-Lexikon. 2012.